AGB
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
- GELTUNGSBEREICH
Dein Interesse am Angebot der Gleitschirmschule Glarnerland freut uns sehr.
Gleitschirmfliegen gilt als sicherer Sport und zählt daher bei den schweizerischen Unfallversicherungen nicht als Risikosportart. Umso grösser ist die Eigenverantwortung eines jeden Piloten. Mit der Entgegennahme Deiner Buchung bei Gleitschirmschule Glarnerland oder einer ihrer Verkaufsstellen kommt ein Vertrag zwischen Dir und der Gleitschirmschule Glarnerland zustande. Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden Bestandteil dieses Vertrages. Wir bitten Dich, diese sorgfältig zu studieren.
- PASSAGIERFLÜGE
Gutscheine sind zwei Jahre gültig (Ausstelldatum auf Gutschein).
Die Flugdauer kann nicht garantiert werden. Der Tandempilot kann einen Passagierflug im Interesse der Sicherheit jederzeit verschieben oder absagen (z.B. wetterbedingt). Den Instruktionen des Piloten ist in jedem Fall Folge zu leisten.
Der Passagier ist sich bewusst, dass die Teilnahme an einem Hängegleiter Flug mit Risiken verbunden ist. Die Gleitschirmschule Glarnerland und deren Piloten haben eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von maximal CHF 5 Mio.CHF abgeschlossen. Die Haftung der Gleitschirmschule Glarnerland und deren Piloten für Körper- und Sachschäden, welche dem Passagier, während eines Hängegleiter Fluges entstanden sind, wird auf maximal diesen Betrag beschränkt.
Der Passagier bestätigt, nicht unter gesundheitlichen Problemen (psychischer und physischer Natur) zu leiden, welche auf die sichere Durchführung eines Passagierflugs mit einem Hängegleiter Auswirkungen haben könnten
- SCHNUPPERKURSE / AUSBILDUNG
Der Schnupperkurs / die Ausbildung basiert auf der Eigenverantwortung der Teilnehmer. Die Gleitschirmschule Glarnerland lehnt jede Haftung ab. Die Teilnehmer sind selbst für gutes Schuhwerk und angepasste Bekleidung verantwortlich. Die Teilnehmer durchlaufen ein durch Gleitschirmschule Glarnerland vorgeschriebenes Ausbildungsprogramm und sind für die Absolvierung der Zwischentests selbst verantwortlich. Der Schnupperkurs / Ausbildungstag kann im Interesse der Sicherheit kurzfristig verschoben, abgesagt oder abgebrochen werden. Den Anweisungen und Instruktionen des Fluglehrers und dessen Hilfspersonen ist uneingeschränkt Folge zu leisten.
- PREISE
Die Preise der Angebote entnimm bitte den aktuellen Ausschreibungen von Gleitschirmschule Glarnerland. Die Preise verstehen sich in Schweizer Franken. Preisänderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten. Ausgestellte Gutscheine werden nicht zurückgenommen.
- ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Die Kurse, Reisen und Weiterbildungen sind vor Antritt der Angebote zu bezahlen. Nicht rechtzeitig geleistete Zahlungen berechtigen Gleitschirmschule Glarnerland die Leistungen zu verweigern oder vom Vertrag zurückzutreten.
Die Bezahlung von gelieferten Waren hat grundsätzlich innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungserhalt zu erfolgen. Das Material bleibt bis zum vollständig bezahlten Rechnungsbetrag Eigentum der Gleitschirmschule Glarnerland. Grundsätzlich können alle Beträge per Rechnung bezahlt werden. Die Gleitschirmschule Glarnerland behält sich das Recht vor per Nachnahme oder Vorauszahlung zu liefern.
Annullierungen / Rücktritt
Annullierungen/Absagen welche durch Gleitschirmschule Glarnerland aufgrund sicherheits- und/oder wetterbedingten Grundlagen ausgesprochen werden, berechtigen zu keinerlei Kostenrückerstattungen.
Aus-/Weiterbildung: Grundsätzlich kann der abgeschlossene Vertrag von beiden Seiten jederzeit gekündigt werden. Es werden keine Kurskosten zurückerstattet.
Material: Einmal benutztes Material kann nicht zurückgenommen werden. Es besteht jedoch die Möglichkeit, Material in Anzahlung zu geben. Entsprechende Vereinbarungen sind individuell zwischen Dir und der Gleitschirmschule Glarnerland auszuhandeln.
Reisen: Grundsätzlich kann der abgeschlossene Vertrag von beiden Seiten jederzeit gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform, massgeblich ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung bei Gleitschirmschule Glarnerland bzw. bei Dir.
Es werden folgende Annullierungskosten veranschlagt:
Anzahl Tage vor Reiseantritt:
>60 Tage: 100 CHF Bearbeitungsgebühr
60-30 Tage: 25%
30-15 Tage: 50%
14-0 Tage: 100%
- MATERIALTEST- UND MIETE
Kunden können gegen eine Tagesgebühr von CHF 60- 100.- einen Gleitschirm und Gurtzeug für CHF 40.- für max. 2 Tage testen. Beim Kauf bei Gleitschirmschule Glarnerland wird die Tagesgebühr dem Kaufpreis angerechnet. Dem Material gilt die Sorgfaltspflicht. Falls Reparaturkosten und/ oder Kosten für die Reinigung am Material entstehen, gehen diese vollumfänglich zu Lasten des Kunden.
Im Brevet Kurs kann das Flugmaterial bis zum 15. Höhenflug kostenlos gemietet resp. getestet werden. Wird das Material extern gekauft, entfällt das Angebot des Testens.
- GARANTIE AUF MATERIAL
Die Garantie basiert auf der vom Hersteller definierten Garantieleistung. Entsteht in dieser Zeit dennoch ein Mangel, entscheiden wir nach Begutachtung des Schadens und nach Rücksprache mit dem Hersteller über die Garantieleistung (Reparatur, Gutschrift, oder Ersetzen des Materials). Auf Occasionsmaterial geben wir dir ein Monat Garantieanspruch.
- BILD- UND FILMRECHTE
Die Bild- und Filmrechte von Material, welches an einem Angebot von der Gleitschirmschule Glarnerland entstanden ist, liegen allein bei der Gleitschirmschule Glarnerland und dürfen für Werbezwecke und/ oder Artikel und Ähnliches weiterverwendet werden. Falls jemand nicht auf Fotos erkennbar sein möchte, muss dies zuvor Gleitschirmschule Glarnerland mitgeteilt werden.
- VERSICHERUNGEN
Unfallversicherung: Die Gleitschirmschule Glarnerland ist im Rahmen der Sorgfaltspflicht für ihre Tätigkeiten versichert. Der Teilnehmer ist durch die Gleitschirmschule Glarnerland nicht Unfallversichert. Eine ausreichende Kranken- und Unfallversicherung ist somit Sache des Teilnehmers. Bei Anmeldung an Flugreisen ist eine REGA Mitgliedschaft Pflicht.
Haftpflichtversicherung: Die Fluggeräte der Gleitschirmschule Glarnerland sind pauschal für die luftrechtliche Kausalhaftplicht versichert. Benützt ein Kursteilnehmer seine eigene Flugausrüstung, so ist eine gültige Flughaftpflichtversicherung obligatorisch (Privathaftpflichtversicherung gilt nicht). Abschluss einer Haftpflichtversicherung für Haftpflichtansprüche von Dritten auf der Erde (Art. 10 VLK, SR 748.121.11). Unsere Kunden fliegen auf eigene Verantwortung, die Gleitschirmschule Glarnerland lehnt jede Haftung ab.
- HAFTUNGSAUSSCHLUSS
Der Teilnehmer ist sich den Risiken und Gefahren der Ausübung des Gleitschirmsports bewusst. Die Teilnahme aller Angebote von Gleitschirmschule Glarnerland erfolgt auf eigene Verantwortung und Risiko der Teilnehmer. Eingeschlossen ist auch der Weg ins Fluggebiet und zum Startplatz. Gleitschirmschule Glarnerland, deren Fluglehrer, Weiterbildner, Tandempiloten sowie Helfer lehnen jegliche Haftung für Unfälle und Schäden ab.
Der Teilnehmer verpflichtest sich nur dann am Schulbetrieb teilzunehmen, wenn er physisch und psychisch 100%ig fit ist, und keinesfalls unter Drogen, Alkohol oder Medikamenten Einfluss steht!
Ist seit deinem letzten Schulflug mehr als 3 Monate vergangen, ist ein erneuter einstig am Übungshang notwendig. Die Theorieprüfung muss bis zum 30. Höhenflug in der Stufe 2 Brevet Kurs abgeschlossen sein.
Der Teilnehmer ist für seine eigene Flugtüchtigkeit, wie auch die Flugtüchtigkeit seiner gesamten Ausrüstung verantwortlich. Er übernimmt für alle seine Flüge und Entscheidungen die volle Verantwortung.
Im Falle eines Diebstahls und/ oder Schäden von Eigentum der Teilnehmer im Fahrzeug inkl. Anhänger und Räumlichkeiten der Gleitschirmschule Glarnerland, haftet Gleitschirmschule Glarnerland nicht.
- ANWENDBARES RECHT, GERICHTSSTAND
Auf die Rechtsbeziehungen zwischen Dir und der Gleitschirmschule Glarnerland ist ausschliesslich Schweizerisches Recht anwendbar.
Sollten sich einzelne Klauseln der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen als ungültig erweisen, berührt dies die Gültigkeit des Gesamtvertrages nicht. Die ungültigen Klauseln sind in diesem Fall durch das übergeordnete Recht oder durch eine Regel zu ersetzen, welche dem Vertragszweck am nächsten kommt.
Auf die Rechtsbeziehung zwischen Dir und Gleitschirmschule Glarnerland ist schweizerisches Recht sowie die entsprechenden internationalen Abkommen anwendbar. Der Gerichtsstand richtet sich nach den Bestimmungen der Glarner Zivilprozessordnung (bei innerkantonalen Verhältnissen) und des Eidgenössischen Gerichtsstands Gesetzes (bei interkantonalen Verhältnissen).
Kunden aus den USA oder Kanada verzichten ausdrücklich für allfällige Streitigkeiten aus dem Passagierflug auf einen Gerichtsstand in den USA oder Kanada und nehmen zur Kenntnis, dass sich die Gleitschirmschule Glarnerland nicht auf einen Gerichtsstand in den USA oder Kanada einlassen.
Mollis, Dezember 2022